Verkaufen & Steuern · Geldpeilung
Geldpeilung
Verkaufen · Umschichten · nach deutscher Steuer

Verkaufen & Steuern

Was kostet ein Verkauf wirklich an Steuer, und welche Anteile verkauft man zuerst? Der Rechner berücksichtigt Einstandskurse je Kauf, die FIFO-Regel, Teilfreistellung, bereits versteuerte Vorabpauschalen, den Bestandsschutz für Käufe vor 2009, die Verlusttöpfe der Bank, den Freistellungsauftrag und die Haltefrist bei Gold und Bitcoin.

1 · Depot mit Einstandswerten

Jede Karte ist ein Kauf (eine Tranche). Mehrere Käufe desselben Wertpapiers tragen dieselbe Bezeichnung, dann verkauft der Rechner wie die Bank: zuerst die ältesten Anteile (FIFO). Kaufwert und Werte inklusive Kosten in Euro. Alles wird nur in Ihrem Browser gerechnet, nichts wird übertragen.

2 · Steuerlage

Stand der Verlusttöpfe und des Freistellungsauftrags steht in der Depotübersicht der Bank, meist unter „Steuerdaten“.

3 · Was kostet dieser Verkauf?

Betrag je Wertpapier eintragen, den Sie verkaufen wollen (Bruttoerlös). Der Rechner verteilt ihn nach FIFO auf die Käufe.

4 · Betrag beschaffen: In welcher Reihenfolge verkaufen?

Sie brauchen einen bestimmten Betrag auf dem Konto, nach Steuer. Der Rechner sucht die Verkäufe mit der geringsten Steuer und vergleicht mit einem gleichmäßigen Verkauf aus allen Positionen.

5 · Haltefrist-Kalender

Gold mit Lieferanspruch und Bitcoin sind nach einem Jahr steuerfrei. Diese Käufe sind es noch nicht. Ein Verkauf vor dem Datum kostet Steuer zum persönlichen Satz.

6 · Steuer-Vorschau: Vorabpauschale und Freibetrag nutzen

Thesaurierende Fonds und ETFs werden jedes Jahr mit einer Vorabpauschale besteuert, auch ohne Verkauf. Für 2026 gilt sie als am 4.1.2027 zugeflossen; die Bank bucht die Steuer dann vom Verrechnungskonto ab und nutzt dafür den Freistellungsauftrag 2027. Der Rest des Freistellungsauftrags 2026 verfällt am Jahresende, wenn er nicht genutzt wird.

7 · Umschicht-Helfer: Zurück zur Zielaufteilung

Nach guten Aktienjahren ist das Depot aktienlastiger als geplant. Der Helfer vergleicht drei Wege zurück: nur mit neuem Geld (keine Steuer), voll umschichten, oder nur bis an den Rand eines Toleranzbands. Verkauft wird innerhalb jedes Bausteins zuerst, was am wenigsten Steuer kostet, unter Beachtung von FIFO und Haltefrist.

Steuerregeln, die der Rechner anwendet

Grundlage: Einkommensteuergesetz und Investmentsteuergesetz in der Fassung 2026. Der Rechner zeigt das Ergebnis für das ganze Steuerjahr, also nach Steuererklärung, wo diese etwas ändert (Freibetrag Altanteile, Haltefrist-Geschäfte). Die Bank behält beim Verkauf zunächst nur die Abgeltungsteuer ein.

  • FIFO: Bei Verkauf eines Teils gelten die zuerst gekauften Anteile als zuerst verkauft (§ 20 Abs. 4 Satz 7 EStG, bei Gold und Bitcoin § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 3 EStG). Man kann sich die steuergünstige Tranche nicht aussuchen. Ausweg: verschiedene Depots, denn FIFO gilt je Depot.
  • Teilfreistellung: Aktienfonds 30 %, Mischfonds 15 %, Immobilienfonds 60 %, Rentenfonds 0 %. Sie gilt für Gewinne und Verluste gleichermaßen.
  • Vorabpauschalen der Haltedauer mindern den Veräußerungsgewinn (§ 19 Abs. 1 Satz 3 InvStG), sonst würden sie doppelt besteuert. Bei Teilverkauf anteilig.
  • Fondskäufe 2009 bis 2017: Zum 31.12.2017 gelten alle Fondsanteile als verkauft und neu gekauft (§ 56 Abs. 2 InvStG). Der Gewinn bis dahin wird beim echten Verkauf ohne Teilfreistellung besteuert, der Gewinn danach mit. Dafür braucht der Rechner den Wert am 31.12.2017. Fehlt er, rechnet er näherungsweise mit Teilfreistellung auf den ganzen Gewinn und markiert das.
  • Fondskäufe vor 2009 (Altanteile): Gewinne bis Ende 2017 sind steuerfrei, Gewinne ab 2018 bleiben bis 100.000 € je Person steuerfrei (§ 56 Abs. 6 InvStG). Die Bank behält trotzdem Steuer ein, zurück gibt es sie über die Steuererklärung (Anlage KAP).
  • Einzelaktien vor 2009: Kursgewinne vollständig steuerfrei (Bestandsschutz).
  • Verlusttöpfe: Verluste aus Einzelaktien verrechnet die Bank nur mit Gewinnen aus Einzelaktien. Alle übrigen Verluste, auch aus Aktien-ETFs, verrechnet sie mit allen Kapitalerträgen. Nicht verbrauchte Verluste gehen ins nächste Jahr.
  • Steuersatz: Abgeltungsteuer 25 % plus 5,5 % Soli, mit Kirchensteuer 27,82 % (8 %) bzw. 27,99 % (9 %), weil die Kirchensteuer die Abgeltungsteuer mindert.
  • Gold und Bitcoin: Physisches Gold und Gold-Wertpapiere mit Lieferanspruch (Xetra-Gold, EUWAX Gold II) sowie direkt gehaltene Bitcoin sind private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG): nach einem Jahr steuerfrei, davor zum persönlichen Satz. Alle solchen Gewinne eines Jahres zusammen bleiben steuerfrei, wenn sie unter 1.000 € liegen (Freigrenze, kein Freibetrag: ab 1.000 € ist alles steuerpflichtig). Verluste daraus sind nur mit solchen Gewinnen verrechenbar. Gold-ETCs und Bitcoin-ETPs ohne Lieferanspruch sind Kapitalerträge mit Abgeltungsteuer und ohne Haltefrist. Entscheidend ist nicht der Name des Produkts, sondern ob die Emissionsbedingungen einen durchsetzbaren Anspruch auf Auslieferung geben. Bitcoin-ETPs mit Lieferanspruch rechnet der Rechner wie direkt gehaltene Bitcoin (Haltefrist), markiert das Ergebnis aber als Näherung, weil die Einordnung steuerlich nicht abschließend geklärt ist.

Nicht enthalten: Günstigerprüfung, ausländische Quellensteuer, Gewinne und Verluste aus anderen Depots im selben Jahr, Ehegatten-Verlustverrechnung, Stückzinsen, Termingeschäfte. Der Rechner ersetzt keine Steuerberatung.