Kinderdepot: Auf wessen Namen? Was nach Steuer bleibt
Ein ETF-Sparplan für das Kind läuft entweder auf den Namen der Eltern oder auf den Namen des Kindes. Rechtlich ist das eine Frage des Eigentums, steuerlich eine Frage von mehreren tausend Euro. Entscheidend ist ein Freibetrag, den viele Ratgeber nicht erwähnen.
Kurz gesagt: Ein Kind ohne eigenes Einkommen kann rund 13.300 € steuerpflichtige Kapitalerträge im Jahr steuerfrei haben, nicht nur 1.000 €. Soll es beitragsfrei familienversichert bleiben, liegt die Grenze niedriger, bei rund 7.800 € im Jahr. Bei 150 € Sparrate über 18 Jahre spart das Kinderdepot rund 4.000 €, mit jährlicher Gewinnmitnahme sogar die ganze Steuer von rund 5.300 €. Dafür gehört das Geld dem Kind, und ab 18 entscheidet es allein.
Das Ergebnis
18 Jahre Sparplan in einen Aktien-ETF, 6 % Rendite pro Jahr nach Kosten, Verkauf mit 18. Eltern ohne freien Sparer-Pauschbetrag, weil sie ihn meist für eigene Anlagen nutzen.
| Sparrate | Depotwert mit 18 | Steuer im Elterndepot | Kinderdepot, liegen lassen | Kinderdepot mit Gewinnmitnahme |
|---|---|---|---|---|
| 50 € im Monat | 19.100 € | 1.540 € | 0 € | 0 € |
| 150 € im Monat + 2.000 € zu Beginn | 63.100 € | 5.300 € | 1.350 € | 0 € |
| 300 € im Monat | 114.800 € | 9.240 € | 5.380 € | 0 € |
Steuer beim Verkauf mit 18. Elterndepot: Abgeltungsteuer mit Soli, ohne Kirchensteuer, 30 % Teilfreistellung. Haben die Eltern ihren Sparer-Pauschbetrag noch frei, sinkt ihre Steuer um rund 260 €. Kinderdepot: Günstigerprüfung mit Grundfreibetrag, ohne weiteres Einkommen des Kindes. Vorabpauschalen sind nicht gesondert gerechnet; sie fallen im Kinderdepot fast immer in die Freibeträge.
Warum das Kinderdepot so viel spart
- Sparer-Pauschbetrag: 1.000 € im Jahr, wie bei jedem Erwachsenen.
- Grundfreibetrag: 12.348 € im Jahr (2026). Hat das Kind kein anderes Einkommen, bleiben Kapitalerträge bis zu dieser Höhe einkommensteuerfrei. Die Bank zieht trotzdem Abgeltungsteuer ab, es sei denn, das Finanzamt stellt eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung aus. Sonst holt man die Steuer über eine Steuererklärung für das Kind zurück (Günstigerprüfung).
- Zusammen sind rund 13.300 € steuerpflichtige Erträge im Jahr steuerfrei. Bei Aktien-ETFs sind wegen der Teilfreistellung nur 70 % des Gewinns steuerpflichtig, das entspricht rund 19.000 € Kursgewinn.
Das Problem: Wer das Depot 18 Jahre liegen lässt und dann auf einmal verkauft, hat den Freibetrag nur in einem einzigen Jahr. Deshalb fällt bei höheren Sparraten trotzdem Steuer an.
Die Lösung: Gewinne jedes Jahr mitnehmen
Am Jahresende einen Teil der Anteile verkaufen und sofort zurückkaufen. Der Gewinn ist damit versteuert, aber steuerfrei, weil er im Freibetrag liegt. Der Einstandswert steigt, und beim späteren Verkauf ist der Gewinn entsprechend kleiner. So nutzt das Kind seine Freibeträge jedes Jahr statt nur einmal. Kosten: zweimal Ordergebühr und die Spanne zwischen Kauf- und Verkaufskurs.
Die Grenze setzt die Krankenkasse, nicht das Finanzamt: Ein Kind bleibt nur familienversichert, wenn sein regelmäßiges Gesamteinkommen 565 € im Monat nicht übersteigt (2026). Realisierte Gewinne, Ausschüttungen und Vorabpauschalen zählen dazu, nach Sparer-Pauschbetrag und Teilfreistellung. Der Rechner nimmt deshalb höchstens 7.780 € steuerpflichtigen Gewinn pro Jahr mit (1.000 € plus 12 × 565 €). Bei Aktien-ETFs entspricht das rund 11.100 € Kursgewinn.
Was gegen das Kinderdepot sprechen kann
- Das Geld gehört dem Kind. Einzahlungen sind Schenkungen und lassen sich nicht zurückholen. Mit 18 darf das Kind frei darüber verfügen, ein Zweckwunsch der Eltern ist keine Sperre.
- BAföG: Vermögen des Kindes über 15.000 € wird angerechnet (unter 30 Jahren, Stand 2026). Bei 114.800 € gäbe es praktisch kein BAföG mehr. Ein echtes Elterndepot zählt nicht zum Vermögen des Kindes.
- Eigenes Einkommen des Kindes: Mit Ausbildungsgehalt oder Minijob ist der Grundfreibetrag ganz oder teilweise verbraucht. Dann bleibt vor allem der Sparer-Pauschbetrag.
Was keine Rolle spielt
- Schenkungsteuer: Jedes Elternteil kann einem Kind innerhalb von zehn Jahren bis zu 400.000 € steuerfrei schenken, jeder Großelternteil bis zu 200.000 € (§ 16 ErbStG). Bei einem Sparplan ist das praktisch nie erreicht.
- Kindergeld: Das Depot hat keinen Einfluss darauf.
Selbst rechnen
Eigene Sparrate, Laufzeit, Rendite, mit oder ohne Familienversicherung:
Kinderdepot-Rechner in „Mein Geld“